Beschreibung
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Ausrichter und Veranstalter: Union VRC Badminton für den Wiener Badmintonverband (WBV).
Teilnahmeberechtigt: Spieler:innen Jahrgang 1994 oder älter mit einer aktiven ÖBV-Spielberechtigung bei einem WBV-Verein. WBV Spielberechtigte per Rangliste 9-2025: Herren, Damen
Bewerbe: HE, DE, HD, DD, MX jeweils in den Altersklassen - O30 (Jg. 1994 oder älter) - O35 (Jg. 1989 oder älter) - O40 (Jg. 1984 oder älter) - O45 (Jg. 1979 oder älter) - O50 (Jg. 1974 oder älter) - O55 (Jg. 1969 oder älter) - O60 (Jg. 1964 oder älter) - O65 (Jg. 1959 oder älter)
Die Jahrgänge entsprechen der Altersklassentabelle 2025.
Es ist erlaubt, in einer niedrigeren Altersklasse als der eigenen zu nennen.
Spielmodus: Bewerbe kommen ab 4 Nennungen zustande. Bei weniger Nennungen werden diese der jeweils niedrigeren Altersklasse zugeordnet, bis mindestens 4 erreicht sind. Werden nur 3 erreicht und es gibt keine Nennungen in niedrigeren Altersklassen, dann wird eine 3er-Gruppe gespielt. 3 Nennungen (wenn kein weiteres Zusammenlegen möglich): Gruppensystem ab 4 Nennungen: KO-System mit Verliererrunde und Spiel um Platz 3
Spielreihenfolge in Gruppen: ist abhängig von der Setzung innerhalb der Gruppe 3er-Gruppe: 1-3, dann Verlierer gegen 2, dann Gewinner gegen 2
Setzung: Erfolgt anhand der ÖBV-Rangliste vom Mai.
Halle: Es stehen 6 Felder zur Verfügung.
Bälle: laut Wettspielordnung des WBV
Nennungen: Ausschließlich online über tournamentsoftware. Nachnennungen sind bis zur Auslosung möglich. Bei Anmeldung auf der BPV Plattform, erfolgt diese Nennung in der Tournamentsoftware durch den Verein
Nenngeld: 10 € für 1 Bewerb, 15 € für 2 Bewerbe, 20 € für 3 Bewerbe Nennungen, die nach Nennschluss bis zur Auslosung eintreffen, wird ein Aufschlag von 50 % zugeschlagen. Genannten und nicht erschienenen Spieler:innen wird das Nenngeld laut FinO des WBV plus einem Aufschlag von 50 % in Rechnung gestellt.
Hinweis: Das Turnier wird in voller Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des ÖBV-Handbuchs und der Wettspielordnung des WBV durchgeführt. Der Ausrichter übernimmt keine wie immer geartete Haftung. In der Sporthalle ist die Hallenordnung einzuhalten.
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